LIZENZVEREINBARUNG

Die Vereinbarung ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen („Lizenznehmer“) und PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach („Lizenzgeber“).

Durch Öffnen der versiegelten CD-Hülle und/oder durch Benutzung der Software verpflichten Sie sich, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein. Wenn Sie Bedingungen dieser Vereinbarung nicht anerkennen, senden Sie die gelieferte Ware unverzüglich an den Absender zurück.

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach dar und sie ersetzt jegliche andere Mitteilungen und Aussagen in Werbeunterlagen in Bezug auf die Software und Dokumentation.


LIZENZERTEILUNG

Der Lizenznehmer erhält die ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis die Software und Daten auf einem Rechner zu nutzen – bei Netzwerklizenzen in einem lokalen Netzwerk entsprechend der Anzahl der einzelvertraglich erworbenen Userlizenzen.

Jede Kopie der Software und Daten, die nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch im lizenzierten Umfang benötigt wird, ist untersagt.

Es ist untersagt, die Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit hierzu keine schriftliche Genehmigung von PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach vorliegt

Ebenso ist es untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen oder in jeglicher Form zurück zu entschlüsseln, soweit es jeweils über die Grenzen der §§69d Abs 3 und 69e UrhG hinausgeht. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software aus gesetzlich geschützten, unveröffentlichten Produkten von PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach besteht, welche durch Urheberrechtsschutzgesetze, Betriebsgeheimnis- und Warenzeichengesetz allgemeiner Anwendbarkeit international geschützt werden. Der Lizenznehmer erkennt weiterhin an und stimmt darin überein, daß sämtliche Rechte, Ansprüche und Anteile in und an der Software bei PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach bleiben. Diese Vereinbarung überträgt keinerlei Anteil in und an der Software, sondern nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht auf den Lizenznehmer.

Der Lizenznehmer darf die Software nicht vermieten, verleihen oder anderweitig in in irgendeiner Art und Weise gewerblich verwenden. Der Lizenznehmer darf die Software nicht nachkonstruieren, dekompilieren oder demontieren. Der Lizenznehmer darf keine abgeleiteten Arbeiten ändern oder erstellen, die ganz oder teilweise auf der Software basieren.

Hinweis: Bei Installation der Software auf einem Internetfähigen Rechner besteht die Möglichkeit, die Installation durch Versenden einer e-mail mit der Lizenznummer an den Lizenzgeber zu senden. Wir danken für Ihre Unterstützung!

DAUER

Diese Lizenz tritt durch Öffnen der Verpackung der Software durch den Lizenznehmer in Kraft und unterliegt keiner zeitlichen Befristung. PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach kann diese Vereinbarung bei Verletzung irgendwelcher Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung durch den Lizenznehmer beenden. Bei einer derartigen Beendigung durch PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach verpflichtet sich der Lizenznehmer, die Software an PYHSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach zurückzugeben.


GARANTIE

In dem durch das anwendbare Recht zulässigen Umfang garantiert PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach weder, daß die Software unterbrechungsfrei arbeiten wird, noch daß sie frei von Defekten sein wird, noch daß sämtliche entdeckten Defekte behoben werden. Sämtliche Software und Dokumentation wird ohne irgendeine gesetzliche Garantie geliefert. PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach garantiert nicht ihre Marktgängigkeit oder ihre Eignung für einen bestimmten Zweck. Einige Länder oder Staaten lassen keine Einschränkungen zu gesetzlichen Garantien zu, so daß die o.g. Beschränkung vielleicht auf den Lizenznehmer nicht zutrifft. Der Lizenznehmer übernimmt die gesamten Kosten für jeden Schaden, der sich ergibt aus der Information, die in der Software enthalten oder durch sie kompiliert wird. Der Lizenznehmer übernimmt jegliche Verantwortung für die Auswahl der Software, um ihre beabsichtigten Ergebnisse zu erzielen, und für die Installation, die Benutzung und die erhaltenen Ergebnisse der Software.


HAFTUNG

In dem maximalen Ausmaß, den das anwendbare Recht zugesteht ist PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach oder deren Lieferanten in keinem Fall für irgendeinen direkten oder indirekten Schadenersatz, Schadenersatz für Aufwendungen bei Vertragserfüllung oder Schadenersatz für Folgeschäden gleich welcher Art (einschließlich – ohne Beschränkung – Schadenersatz für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder sonstige Vermögensschäden), die sich aus der Anwendung oder der Unfähigkeit der Anwendung der Software ergeben, selbst wenn PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach über die Möglichkeit solcher Schadenersatzfälle informiert worden ist. Auf keinen Fall übersteigt die Gesamthaftung von PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach gegenüber dem Lizenznehmer für sämtlichen Schadenersatz den Betrag, den der Lizenznehmer für die Software bezahlt hat. Diese Beschränkung findet ungeachtet des Fehlens eines wesentlichen Rechtsmittels Anwendung. Da einige Länder und Staaten den Ausschluß oder die Einschränkung der Haftung nicht zulassen, findet die vorgenannte Einschränkung auf sie möglicherweise keine Anwendung.


RECHTSMITTEL

Eine Verletzung dieser Lizenzvereinbarung durch den Lizenznehmer verschafft PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach den Anspruch auf Unterlassungsanspruch und/oder sonstige gerechte Entlastung zusätzlich zu den weiteren gesetzlich zugestandenen Rechtsmitteln.


ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Haager-Kaufrechtsabkommens. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen oder anderen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, über dessen Entstehung oder Wirksamkeit, sowie für Wechsel- und Scheckklagen das für PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach sachlich und örtlich zuständige Gericht, nach Wahl von PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach auch das für en Besteller örtlich und sachlich zuständige. Bei internationalen Verträgen gilt das für PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht als vereinbart. Nach Wahl von PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach kann das Gericht in der Hauptstadt des Bestellers als zuständig gelten.


TEILNICHTIGKEIT

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.


VERZICHT

Die Unterlassung irgendeiner Partei, irgendwelche in dieser Vereinbarung gewährten Rechte durchzusetzen, oder gegen die andere Partei im Falle irgendeiner Verletzung dieser Vereinbarung Maßnahmen einzuleiten, wird nicht als Verzicht jener Partei hinsichtlich der nachträglichen Durchsetzung der Rechte oder der nachfolgenden Maßnahmen im Fall zukünftiger Verletzungen angesehen.

Stand Februar 2005, PHYSIOGYMMICS Mensing & Eisenbach